Gerade in deutschen Büros und Konzernen gilt es unbedingt die Etikette zwischen Chef und Angestellten zu wahren, dabei gilt es einiges zu beachten. Hat der Vorgesetzte dann Geburtstag, stellt sich die Frage, ob man ihm gratulieren darf oder muss – und welches Medium dazu gewählt werden soll. Ist etwa eine Geburtstags E-Mail an den Chef erlaubt? Oder soll man lieber auf eine Sammelkarte aller Angestellten setzen? Oder gar persönlich per Handschlag gratulieren?
Wann darf dem Chef per Geburtstags E-Mail gratuliert werden?
In der Regel schreiben Bürogemeinschaften eine Sammelkarte zum Geburtstag des Chefs, auf der dann alle unterschreiben. Gerade in jüngeren Unternehmen mit flachen Hierarchien ist eine Geburtstags E-Mail heute aber sehr wohl gestattet.
Zudem ist die Geburstags E-Mail dann angebracht, wenn man sich im Urlaub oder Krankenschein befindet, alternativ kann ein kurzer Anruf erfolgen oder nach der Rückkehr ins Unternehmen nachträglich und persönlich gratuliert werden.
Auf die Geburtstags E-Mail an den Chef sollte dann verzichtet werden, wenn die Kollegen auf eine andere Art gratulieren, da eine solche elektronische Nachricht dann auch als Schleimerei oder Ähnliches missgedeutet werden kann.